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NIS2-Vorfallmeldung: Die Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und 1 Monat erklärt

Von NIS2Certify
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Unter NIS2 ist die Vorfallmeldung weder optional noch flexibel. Bei einem erheblichen Vorfall haben Sie 24 Stunden für Ihre Erstmeldung — nicht 24 Geschäftsstunden. Vierundzwanzig Stunden ab dem Moment, in dem Sie Kenntnis erlangen.


Die drei Meldestufen

NIS2 Zeitplan für die Vorfallmeldung

24h

Frühwarnung

Melden Sie den erheblichen Vorfall innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Behörde (CSIRT/NCA).

72h

Vorfallmeldung

Übermitteln Sie innerhalb von 72 Stunden eine detaillierte Meldung mit einer ersten Bewertung von Schwere, Auswirkungen und Kompromittierungsindikatoren.

1mo

Abschlussbericht

Liefern Sie innerhalb eines Monats einen umfassenden Abschlussbericht mit Ursachenanalyse, ergriffenen Maßnahmen und grenzüberschreitenden Auswirkungen.

Stufe 1: Frühwarnung — innerhalb von 24 Stunden

  • Ob der Vorfall vermutlich durch böswillige Handlungen verursacht wurde
  • Ob grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind
  • Sie benötigen noch keine vollständige Analyse

Stufe 2: Vorfallmeldung — innerhalb von 72 Stunden

  • Erste Bewertung von Schwere und Auswirkung
  • Kompromittierungsindikatoren (IoCs) soweit verfügbar
  • Update der Frühwarnung

Stufe 3: Abschlussbericht — innerhalb von 1 Monat

  • Detaillierte Beschreibung des Vorfalls
  • Ursachenanalyse
  • Angewendete und laufende Gegenmaßnahmen

Was ist ein "erheblicher Vorfall"?

Gilt NIS2 für Ihre Organisation?

1

Ist Ihre Organisation in einem wesentlichen oder wichtigen Sektor tätig (Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur usw.)?

JaNein
2

Beschäftigt Ihre Organisation 50 oder mehr Mitarbeiter oder erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro?

JaNein
3

Ist Ihre Organisation ein Anbieter kritischer Infrastruktur oder ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter?

JaNein

NIS2 gilt nicht unmittelbar für Ihre Organisation.

NIS2 gilt für Ihre Organisation als wesentliche oder wichtige Einrichtung.

!

NIS2 könnte für Ihre Organisation gelten — holen Sie rechtlichen Rat ein, um Ihren Status zu bestätigen.

Gilt
Gilt möglicherweise
Gilt nicht

Beispiele erheblicher Vorfälle: Ransomware, Datenschutzverletzung, DDoS mit längerer Nichtverfügbarkeit, Lieferkettenkompromittierung.

Im Zweifelsfall: Melden. Übermeldung ist keine Verletzung. Untermeldung schon.


An wen melden Sie?

LandAufsichtsbehördeCSIRT
DeutschlandBSICERT-Bund
BelgienCCBCERT.be
NiederlandeRDI (erwartet)NCSC-NL
FrankreichANSSICERT-FR
ItalienACNCSIRT Italia
SpanienCCN-CERT / INCIBECCN-CERT / INCIBE-CERT
PolenNASK (erwartet)CERT Polska

Ihren Meldeprozess aufbauen

Vorbereitung

  • Behörden und CSIRT identifizieren, auf Meldeportalen registrieren
  • Vorausgefüllte Meldevorlagen erstellen
  • Rollen und Eskalationswege definieren

Während des Vorfalls

ZeitAktion
T+0Vorfall erkannt — Frist läuft
T+1hErste Bewertung: potenziell erheblich?
T+4hGeschäftsführung informieren
T+24hFRIST: Frühwarnung einreichen
T+72hFRIST: Vorfallmeldung einreichen
T+1 MonatFRIST: Abschlussbericht einreichen

Sanktionen

Nicht-Meldung innerhalb der Fristen ist eine eigenständige Verletzung mit eigenen Sanktionen — zusätzlich zu Strafen für den Sicherheitsvorfall selbst.


Häufige Fragen

"Was, wenn wir unsicher sind?"

Melden. Übermeldung ist keine Verletzung.

"Was ist mit DSGVO-Meldungen?"

Separate Verpflichtungen. NIS2-Meldung ersetzt nicht die DSGVO-Meldung und umgekehrt.


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