NIS2-Umsetzungszeitplan: Wo steht jedes EU-Land?
Die NIS2-Richtlinie hätte bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In der Praxis haben viele EU-Mitgliedstaaten diese Frist versäumt. Anfang 2026 sieht die Lage je nach Land sehr unterschiedlich aus.
Statusübersicht
NIS2 Umsetzungsstatus nach Land (2025–2026)
Vollständig in Kraft
BelgienKroatienUngarnLitauenLettlandItalien6 LänderVerabschiedet — Ende 2025
DeutschlandTschechienFinnland3 LänderIn Bearbeitung — erwartet 2026
NiederlandeFrankreichSpanienPolenÖsterreichSchwedenIrland7 Länder
Detaillierter Status
🇩🇪 Deutschland — Verabschiedet, Durchsetzung startet
Das NIS2UmsuCG wurde im November 2025 verabschiedet. Registrierung beim BSI bis April 2026 erforderlich.
🇧🇪 Belgien — Vollständig in Kraft
Seit Oktober 2024 vollständig aktiv. CCB ist zuständige Behörde. Registrierung über Safeonweb@work.
🇳🇱 Niederlande — Im Parlament
Cyberbeveiligingswet im Juni 2025 eingereicht. Inkrafttreten erwartet Q2 2026.
🇫🇷 Frankreich — In Arbeit
ANSSI wird zuständige Behörde. Nationales Gesetz erwartet 2026.
🇮🇹 Italien — Verabschiedet
Decreto Legislativo seit 2024. ACN ist zuständige Behörde. Umsetzung läuft.
🇪🇸 Spanien — In Arbeit
CCN-CERT / INCIBE werden Aufsichtsbehörden. Umsetzung in Arbeit.
🇵🇱 Polen — Gesetzentwurf im Parlament
Entwurf in parlamentarischer Beratung. Erwartet 2026.
Weitere EU-Mitgliedstaaten
| Land | Status | Zeitplan |
|---|---|---|
| Österreich | In Arbeit | 2026 |
| Kroatien | In Kraft | Seit 2024 |
| Tschechien | Verabschiedet Ende 2025 | Durchsetzung startet |
| Dänemark | In Arbeit | 2026 |
| Finnland | Verabschiedet Ende 2025 | Durchsetzung startet |
| Ungarn | In Kraft | Seit 2024 |
| Lettland | In Kraft | Seit 2024 |
| Litauen | In Kraft | Seit 2024 |
| Schweden | In Arbeit | 2026 |
Was sollten Sie jetzt tun?
- Warten Sie nicht auf Ihr nationales Gesetz — die 10 Artikel-21-Maßnahmen sind auf EU-Ebene definiert
- Identifizieren Sie Ihre nationale Behörde — wissen Sie, wer Ihr Aufseher wird
- Beginnen Sie mit der Umsetzung — Risikoanalyse, Vorfallbewältigung, Lieferkettensicherheit
- Bereiten Sie die Meldeprozesse vor — 24h / 72h / 1 Monat
- Informieren Sie Ihren Vorstand — persönliche Haftung gilt unabhängig vom Umsetzungsstand
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