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NIS2-Umsetzungszeitplan: Wo steht jedes EU-Land?

Von NIS2Certify
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Die NIS2-Richtlinie hätte bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In der Praxis haben viele EU-Mitgliedstaaten diese Frist versäumt. Anfang 2026 sieht die Lage je nach Land sehr unterschiedlich aus.


Statusübersicht

NIS2 Umsetzungsstatus nach Land (2025–2026)

Vollständig in Kraft

Belgien
Kroatien
Ungarn
Litauen
Lettland
Italien
6 Länder

Verabschiedet — Ende 2025

Deutschland
Tschechien
Finnland
3 Länder

In Bearbeitung — erwartet 2026

Niederlande
Frankreich
Spanien
Polen
Österreich
Schweden
Irland
7 Länder

Detaillierter Status

🇩🇪 Deutschland — Verabschiedet, Durchsetzung startet

Das NIS2UmsuCG wurde im November 2025 verabschiedet. Registrierung beim BSI bis April 2026 erforderlich.

🇧🇪 Belgien — Vollständig in Kraft

Seit Oktober 2024 vollständig aktiv. CCB ist zuständige Behörde. Registrierung über Safeonweb@work.

🇳🇱 Niederlande — Im Parlament

Cyberbeveiligingswet im Juni 2025 eingereicht. Inkrafttreten erwartet Q2 2026.

🇫🇷 Frankreich — In Arbeit

ANSSI wird zuständige Behörde. Nationales Gesetz erwartet 2026.

🇮🇹 Italien — Verabschiedet

Decreto Legislativo seit 2024. ACN ist zuständige Behörde. Umsetzung läuft.

🇪🇸 Spanien — In Arbeit

CCN-CERT / INCIBE werden Aufsichtsbehörden. Umsetzung in Arbeit.

🇵🇱 Polen — Gesetzentwurf im Parlament

Entwurf in parlamentarischer Beratung. Erwartet 2026.


Weitere EU-Mitgliedstaaten

LandStatusZeitplan
ÖsterreichIn Arbeit2026
KroatienIn KraftSeit 2024
TschechienVerabschiedet Ende 2025Durchsetzung startet
DänemarkIn Arbeit2026
FinnlandVerabschiedet Ende 2025Durchsetzung startet
UngarnIn KraftSeit 2024
LettlandIn KraftSeit 2024
LitauenIn KraftSeit 2024
SchwedenIn Arbeit2026

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Warten Sie nicht auf Ihr nationales Gesetz — die 10 Artikel-21-Maßnahmen sind auf EU-Ebene definiert
  2. Identifizieren Sie Ihre nationale Behörde — wissen Sie, wer Ihr Aufseher wird
  3. Beginnen Sie mit der Umsetzung — Risikoanalyse, Vorfallbewältigung, Lieferkettensicherheit
  4. Bereiten Sie die Meldeprozesse vor — 24h / 72h / 1 Monat
  5. Informieren Sie Ihren Vorstand — persönliche Haftung gilt unabhängig vom Umsetzungsstand

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